Consolidation: 0.811.119.163 - 1886-09-03
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.811.119.163
BS 12 446; BBl 1886 II 402
Originaltext
Übereinkunft
zwischen der Schweiz und Österreich-Ungarn1
über die gegenseitige Zulassung der an der Grenze
domizilierten Medizinalpersonen zur Berufsausübung
Abgeschlossen am 29. Oktober 1885
Von der Bundesversammlung genehmigt am 23. Juni 18862
Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 10. Juli 1886
In Kraft getreten am 3. September 1886
(Stand am 3. September 1886)
Der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und
Seine Majestät der Kaiser von Österreich,
König von Böhmen usw. und Apostolischer König von Ungarn
haben, um die in der Nähe der Grenze wohnhaften Ärzte, Wundärzte3, Tierärzte und Hebammen gegenseitig zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit zu ermächtigen, den Abschluss einer diesfälligen Übereinkunft beschlossen und zu diesem Behufe zu Bevollmächtigten ernannt:
(Es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
welche, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgeteilt und dieselben in guter und gehöriger Form befunden haben, über folgende Artikel übereingekommen sind:
- 1 Mit der Republik Österreich ist die Weitergeltung dieser Übereinkunft festgestellt worden durch Ziff. 1 Bst. d des Notenaustausches vom 6. März 1926 (BS 11 730). Die Weitergeltung wurde von neuem bestätigt durch den Notenaustausch vom 7. Juli 1948/11. Okt. 1949 (AS 1950 I 87 Bst. B Ziff. III/1).
- 2 AS 9 219
- 3 Diese Kategorie von Medizinalpersonen besteht nicht mehr.
- SR-Nummer
- SR 0.811.119.163
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 03.09.1886
- Dokumentdatum
- 29.10.1885
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
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- SR-Nummer
- SR 0.811.119.163
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 29.10.1885
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht