Consolidation: 0.814.021 - 2020-05-27
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
0.814.021
AS 1989 477; BBl 1988 II 941
Übersetzung
Montrealer Protokoll
über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen1
Abgeschlossen in Montreal am 16. September 1987
Von der Bundesversammlung genehmigt am 6. Dezember 19882
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 28. Dezember 1988
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Januar 1989
(Stand am 27. Mai 2020)
Die Vertragsparteien dieses Protokolls,
als Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht3,
eingedenk ihrer Verpflichtung aufgrund des Übereinkommens, geeignete Massnahmen zu treffen, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor schädlichen Auswirkungen zu schützen, die durch menschliche Tätigkeiten, welche die Ozonschicht verändern oder wahrscheinlich verändern, verursacht werden oder wahrscheinlich verursacht werden,
in der Erkenntnis, dass weltweite Emissionen bestimmter Stoffe zu einem erheblichen Abbau der Ozonschicht führen und sie auf andere Weise verändern können, was wahrscheinlich schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zur Folge hat,
im Bewusstsein der möglichen klimatischen Auswirkungen von Emissionen dieser Stoffe,
im Bewusstsein, dass Massnahmen, die zum Schutz der Ozonschicht vor einem Abbau getroffen werden, auf einschlägigen wissenschaftlichen Kenntnissen beruhen sollten, wobei technische und wirtschaftliche Erwägungen zu berücksichtigen sind,
entschlossen, die Ozonschicht durch Vorsorgemassnahmen zur ausgewogenen Regelung der gesamten weltweiten Emissionen von Stoffen, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, zu schützen, mit dem Endziel, diese Stoffe auf der Grundlage der Entwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse zu beseitigen, wobei technische und wirtschaftliche Erwägungen sowie die Entwicklungsbedürfnisse der Entwicklungsländer zu berücksichtigen sind,4
in der Erkenntnis, dass besondere Vorkehrungen zur Deckung des Bedarfs der Entwicklungsländer notwendig sind, einschliesslich der Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel und des Zugangs zu einschlägigen Technologien, wobei zu berücksichtigen ist, dass sich der Umfang der erforderlichen Mittel vorhersehen lässt und dass die Mittel die internationalen Möglichkeiten zur Behandlung des wissenschaftlich belegten Problems des Ozonabbaus und seiner schädlichen Auswirkungen erheblich verändern können,5
im Hinblick auf die Vorsorgemassnahmen zur Regelung der Emissionen bestimmter Fluorchlorkohlenwasserstoffe, die bereits auf nationaler und regionaler Ebene getroffen worden sind,
angesichts der Bedeutung der Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Erforschung, Entwicklung und Weitergabe alternativer Technologien im Zusammenhang mit der Regelung und Verminderung der Emissionen von Stoffen, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, wobei die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen sind;6
sind wie folgt übereingekommen:
- 1 Die Änd. vom 29. Juni 1990 (SR 0.814.021.1;AS 1993 1078), 25. Nov. 1992 (SR 0.814.021.2;AS 2002 2793), 17. Sept. 1997 (SR 0.814.021.3;AS 20033288) 3. Dez. 1999 (SR 0.814.021.4;AS 20033294) und 15. Okt. 2016 (SR 0.814.021.5;AS 20185421), sind im vorliegenden Text eingebaut, gelten aber nur im Verhältnis zu jenen Staaten, die ihnen beigetreten sind. Siehe deshalb ihre eigenen Geltungsbereiche.
- 2 AS 1989 476
- 3 SR 0.814.02
- 4 Fassung gemäss Art. 1 Bst. A der Änd. vom 29. Juni 1990, von der BVers genehmigt am 3. Juni 1992 und in Kraft getreten für die Schweiz am 15. Dez. 1992 (AS 1993 1078, 1992 2227; BBl 1991 IV 229).
- 5 Fassung gemäss Art. 1 Bst. A der Änd. vom 29. Juni 1990, von der BVers genehmigt am 3. Juni 1992 und in Kraft getreten für die Schweiz am 15. Dez. 1992 (AS 1993 1078, 1992 2227; BBl 1991 IV 229).
- 6 Fassung gemäss Art. 1 Bst. A der Änd. vom 29. Juni 1990, von der BVers genehmigt am 3. Juni 1992 und in Kraft getreten für die Schweiz am 15. Dez. 1992 (AS 1993 1078, 1992 2227; BBl 1991 IV 229).
- SR-Nummer
- SR 0.814.021
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 27.05.2020
- Dokumentdatum
- 16.09.1987
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Internationales Recht
Verfügbare Sprachversionen
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- 16.09.1987
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