Die Schweiz wendet auf die Agentur das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften an, das diesem Abkommen als Anhang III beigefügt ist.
Art. 12
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Art. 12
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.04.2006
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Art. 12 Die Schweiz wendet auf die Agentur das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften an, das diesem Abkommen als Anhang III beigefügt ist.
- SR-Nummer
- SR 0.814.092.681
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 26.10.2004
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht