Der Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes hat, sooft er es für nötig erachtet, der Allgemeinen Konferenz einen Bericht über die Durchführung dieses Übereinkommens zu erstatten und zu prüfen, ob die Frage seiner gänzlichen oder teilweisen Abänderung auf die Tagesordnung der Konferenz gesetzt werden soll.
Art. 11
Art. 116
- 6 Fassung gemäss Art. 1 des Übereink. Nr. 116 vom 26. Juni 1961, genehmigt durch die Bundesversammlung am 2. Okt. 1962 (AS1962 1359 1357; BBl 1962 I 1365).
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 02.09.2010
Verfügbare Sprachversionen
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 11 Fassung gemäss Art. 1 des Übereink. Nr. 116 vom 26. Juni 1961, genehmigt durch die Bundesversammlung am 2. Okt. 1962 (AS 1962 1359 1357; BBl 1962 I 1365). Fassung gemäss Art. 1 des Übereink. Nr. 116 vom 26. Juni 1961, genehmigt durch die Bundesversammlung am 2. Okt. 1962 (AS 1962 1359 1357;
- SR-Nummer
- SR 0.832.27
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 05.06.1925
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht