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Absatz 1 – Weiterer Inhalt
Absatz 1
Für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Familienzulagen gemäss der genferischen Gesetzgebung haben die in Artikel 3, Absatz 1, des Abkommens bezeichneten Grenzgänger, durch Vermittlung ihres Arbeitgebers, bei der Ausgleichskasse, der dieser angeschlossen ist, ein Gesuch einzureichen.
- Gliederungspfad
- Absatz 1
- Seitentyp
- Weiterer Inhalt
- Nummer
- Absatz 1
- SR-Nummer
- SR 0.836.934.912
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Erlass-Kontext
- Consolidation: 0.836.934.912 - 1961-02-01
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.02.1961
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Absatz 1 – Weiterer Inhalt – Consolidation: 0.836.934.912 - 1961-02-01 (SR 0.836.934.912)
- SR-Nummer
- SR 0.836.934.912
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 14.04.1961
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht