Jedes Mitglied des Welthilfsverbandes kann aus dem Verband austreten, indem es dem Generalsekretär des Völkerbundes10 seinen Entschluss ein Jahr zuvor mitteilt.
Ein Jahr nach Empfang dieser Ankündigung durch den Generalsekretär des Völkerbundes11 erlischt die Anwendbarkeit der Bestimmungen des gegenwärtigen Abkommens auf das Gebiet des in der Weise aus dem Verband ausgeschiedenen Mitgliedes.
Der Generalsekretär des Völkerbundes12 hat die Mitglieder des Verbandes über den Empfang der Austrittsanzeige zu benachrichtigen.