Dieses Übereinkommen unterliegt der Ratifizierung; die Ratifikationsurkunden werden bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt.
Jede Regierung, die dieses Übereinkommen nicht unterzeichnet hat, kann ihm nach ihrem Inkrafttreten durch eine schriftliche Mitteilung an die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika beitreten.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unterrichtet alle andern unterzeichnenden Regierungen und alle Mitgliederregierungen über jede hinterlegte Ratifikation und jede eingegangene Beitrittserklärung.
Wenn mindestens sechs unterzeichnende Regierungen, unter denen die Regierungen der Niederlande, Norwegens, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika sein müssen, ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben, tritt das Übereinkommen für diese Regierungen in Kraft; sie tritt für jede Regierung, die später ratifiziert oder beitritt mit dem Datum der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde oder dem Empfang ihrer Beitrittserklärung in Kraft.
Die Bestimmungen des Anhangs werden nicht vor dem 1. Juli 1948 angewandt. Änderungen des Anhangs nach Artikel V werden nicht vor dem 1. Juli 1949 angewandt.