Die Sportfischer‑Jahreskarte wird demjenigen erteilt, der die Fischerei mit Geräten nach § 14 Absatz 2 Satz 1 und nicht gewerbsmässig ausüben will.17
Die Sportfischer‑Jahreskarte wird jeweils für die Dauer eines Kalenderjahres erteilt.
Die Zahl der Sportfischer‑Jahreskarten kann durch das Landratsamt Konstanz im Einvernehmen mit den Bevollmächtigten jeweils für die Dauer eines Kalenderjahres beschränkt und auf die Ausgabestellen verteilt werden, soweit dies aus Gründen der Erhaltung der Fischbestände oder der Berufsfischerei erforderlich ist.