Inhaber von Berufsfischerkarten und Fischer‑Gehilfenkarten (Berufsfischer) dürfen die Fischerei nur mit den in den nachfolgenden Bestimmungen aufgeführten Netzen, Reusen und Reihenangeln sowie mit allen für die Sportfischer zugelassenen Geräten ausüben. Sie sind verpflichtet, sich beim Laichfischfang und bei besonderen Hegemassnahmen zu beteiligen.21
Inhaber von Sportfischer‑Jahreskarten und ‑Monatskarten (Sportfischer) dürfen die Fischerei nur mit der Angel, dem Hamen, dem Köderfischnetz und der Köderflasche ausüben. Von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb aus darf während der Fahrt nicht gefischt werden.
Von den Berufs‑ und Sportfischern kann verlangt werden, dass sie ihre Fangergebnisse melden.22