Das Angelgerät darf höchstens drei Angelhaken haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen. Die Verwendung des Kosacks, des Zockers, des Pilkers und der Juckschnur sowie das Reissen (Schlenzen) sind untersagt.
Die Fischerei mit dem Angelgerät darf nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang ausgeübt werden. In der Zeit vom 16. Mai44 bis 31. Oktober ist der Aalfang täglich bis 24.00 Uhr gestattet, nach Sonnenuntergang jedoch nur vom Ufer aus.45 Nach Sonnenuntergang dürfen die Fangplätze nur über Land aufgesucht werden.
Ein Fischer darf höchstens zwei Angelgeräte gleichzeitig auslegen. Die Angel muss ständig beaufsichtigt sein. Das Fischen mit freitreibender Angel ist nicht gestattet. Verfängt sich ein Angelhaken in einem fremden Netz oder einer Reuse, darf die Angel nicht eingezogen werden. Die Angelschnur muss vielmehr entsprechend der Wassertiefe abgeschnitten werden. Wird die Schnur mit Namen und Anschrift des Fischers versehen, ist der Inhaber des Netzes oder der Reuse verpflichtet, den Angelhaken unverzüglich nach der Bergung zurückzugeben.
Von Netzen und den Wehrpfählen eines Reises muss beim Fischen mit der Wurfrute ein Abstand von mindestens 50 m eingehalten werden.