Durch das Internationale Bureau sollen Musterpreisgerichtsordnungen ausgearbeitet werden, die die allgemeinen Bedingungen für die Zusammensetzung und die Tätigkeit des Preisgerichts und das Verfahren bei der Verleihung der Auszeichnungen festsetzen. Den veranstaltenden Ländern wird die Annahme dieser Musterpreisgerichtsordnungen empfohlen.
Art. 32 – Auszeichnungen
Art. 32
- Gliederungspfad
- Abschnitt V Auszeichnungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 05.07.2017
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Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 32 Durch das Internationale Bureau sollen Musterpreisgerichtsordnungen ausgearbeitet werden, die die allgemeinen Bedingungen für die Zusammensetzung und die Tätigkeit des Preisgerichts und das Verfahren bei der Verleihung der Auszeichnungen festsetzen. Den veranstaltenden Ländern wird die Annah
- SR-Nummer
- SR 0.945.11
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 22.11.1928
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht