Die Regierung der Französischen Republik lässt nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen dieses Protokoll sogleich nach seinem Inkrafttreten beim Sekretariat der Vereinten Nationen registrieren.
Art. VII – Änderung
Art. VII
- Gliederungspfad
- Änderung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.08.1989
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Art. VII Die Regierung der Französischen Republik lässt nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen dieses Protokoll sogleich nach seinem Inkrafttreten beim Sekretariat der Vereinten Nationen registrieren. Änderung
- SR-Nummer
- SR 0.945.113
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 30.11.1972
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht