Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dieses Abkommen zu ändern. Änderungen treten am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem die Mitteilung der zweiten Vertragspartei erfolgt ist, dass ihre internen Verfahren abgeschlossen sind, oder zu einem anderen von den Vertragsparteien vereinbarten Zeitpunkt.
Art. 18 – Änderungen
Art. 18
Änderungen
- Gliederungspfad
- Kapitel 4: Schlussbestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.12.2025
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Art. 18 Änderungen Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dieses Abkommen zu ändern. Änderungen treten am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem die Mitteilung der zweiten Vertragspartei erfolgt ist, dass ihre internen Verfahren abgeschlossen sind, oder zu einem anderen von de
- SR-Nummer
- SR 0.946.293.671.2
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 14.12.2020
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht