Sofern nichts anderes vereinbart wird, legt das Expertenpanel den Parteien innerhalb von 60 Tagen nach Erlass seiner Verfahrensordnung einen Berichtsentwurf vor. Der Berichtsentwurf enthält die von ihm vorgeschlagenen Feststellungen und Empfehlungen.
Das Expertenpanel gewährt den Parteien die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen zum Berichtsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen und berücksichtigt diese, wo angemessen, in seinem Abschlussbericht.
Das Expertenpanel legt den Parteien innerhalb von 90 Tagen nach Erlass seiner Verfahrensordnung seinen Abschlussbericht vor.
Die Feststellungen und Empfehlungen des Expertenpanels sind nicht rechtsverbindlich.
Sind die Parteien mit den Empfehlungen des Expertenpanels einverstanden, so treffen sie die für deren Umsetzung erforderlichen Massnahmen.
Die Parteien beschliessen einen für beide Seiten zufriedenstellenden Aktionsplan zur Umsetzung der Empfehlungen des Expertenpanels gemäss Absatz 5. Die Umsetzung wird vom gemischten Ausschuss überwacht.