Jede Partei trägt ihre eigenen Rechts- und sonstigen Kosten, die ihr im Zusammenhang mit Verfahren nach diesem Kapitel entstehen.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, werden die im Laufe der Verfahren nach diesem Kapitel anfallenden Kosten, einschliesslich der Vergütung von Mediatoren oder Experten, von den Parteien zu gleichen Teilen getragen.