a. Jede Vertragspartei kann jederzeit Änderungsvorschläge betreffend dieses Abkommen unterbreiten.
b. Jede Mitteilung oder jedes Gesuch betreffend dieses Abkommen und jede Abmachung zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf das vorliegende Abkommen erfolgt schriftlich.