Der Totalwert der Investitionsgüterlieferungen, die in dieses Abkommen einbezogen werden können, beträgt fünfundfünfzig Millionen Schweizerfranken. Unter das Abkommen fallen nur Investitionsgüterlieferungen schweizerischen Ursprungs, die für die Verwirklichung indischer Entwicklungsprojekte bestimmt sind und bei denen sich ihrer Natur nach lange Amortisationsfristen rechtfertigen.
Art. 1
Art. 1
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.1978
Verfügbare Sprachversionen
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 1 Der Totalwert der Investitionsgüterlieferungen, die in dieses Abkommen einbezogen werden können, beträgt fünfundfünfzig Millionen Schweizerfranken. Unter das Abkommen fallen nur Investitionsgüterlieferungen schweizerischen Ursprungs, die für die Verwirklichung indischer Entwicklungsprojekte b
- SR-Nummer
- SR 0.973.242.34
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 09.10.1973
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht