Dieses Abkommen tritt am Tag des Eingangs der letzten schriftlichen Notifikation in Kraft, mit der die beiden Parteien einander auf diplomatischem Weg mitteilen, dass die für das Inkrafttreten dieses Abkommens erforderlichen innerstaatlichen Vorschriften erfüllt sind.
Das Abkommen bleibt in Kraft, bis eine der beiden Parteien der anderen Partei unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten schriftlich mitteilt, dass sie das Abkommen kündigen will.
Im Falle einer Kündigung des Abkommens haben seine Bestimmungen weiterhin für all Projekte Gültigkeit, die vor der Kündigung vereinbart wurden.