Die zuständigen Behörden informieren sich, falls nichts anderes vereinbart wurde, jährlich über den Stand der bilateralen Projekte. Ziel ist es:
die erzielten Fortschritte zu prüfen;
allfällige Änderungen an Plänen und Budgets zu besprechen;
Vorschläge für eine Erweiterung bestehender oder die Aufnahme neuer Projekte ins vorliegende Abkommen zu besprechen;
spezielle Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung der Projekte und des vorliegenden Abkommens zu besprechen; und
Vorschläge zu machen und Entscheidungen über die weitere Durchführung der Projekte im Rahmen des vorliegenden Abkommens zu treffen.
Die wichtigsten Diskussionspunkte und alle bei den jährlichen Konsultationen getroffenen Entscheidungen werden in einem Protokoll festgehalten.
Wenn die Parteien vereinbaren, ein bestehendes Projekt im Rahmen des vorliegenden Abkommens zu erweitern oder neue Projekte aufzunehmen, wird dies im gemeinsam vereinbarten Protokoll zu den jährlichen Konsultationen festgehalten.