Zur Erreichung der Ziele dieses Abkommens bilden die Vertragsparteien einer Gemischten Kommission für die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit (nachstehend «Gemischte Kommission» genannt). Die Gemischte Kommission versammelt sich abwechselnd in der Schweiz und in Indien. Die Daten der Treffen werden auf diplomatischem Wege vereinbart.
Die Gemischte Kommission hat folgende Aufgaben:
Begutachtung der für die Durchführung dieses Abkommens relevanten politischen Gesichtspunkte;
Bestimmen der Bereiche von beiderseitigem Interesse und Erarbeitung dreijähriger Zusammenarbeitsprogramme auf Grund der vordringlichen Interessen beider Länder;
Überprüfung des Fortschrittes in der Durchführung dieses Abkommens;
Erarbeiten von Vorschlägen an beide Regierungen für besondere Massnahmen zur Ausdehnung und zur Förderung der Qualität der mit diesem Abkommen bezweckten Zusammenarbeit.
Zwischen zwei Zusammenkünften der Gemischten Kommission werden die Verbindungen in Bezug auf deren Aufgabenbereich durch die Umsetzungsstellen wahrgenommen.