Dieses Abkommen erstreckt seine Wirkungen vom 1. Januar 1964 bis zum 31. Dezember 1965. Es kann von Jahr zu Jahr stillschweigend erneuert werden, sofern es nicht von der einen oder andern Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich auf Jahresende gekündigt wird.
Es ist nach der Unterzeichnung provisorisch anwendbar und tritt an dem Tage in Kraft, an dem jede Vertragspartei der andern die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Vorschriften über den Abschluss und die Inkraftsetzung internationaler Vereinbarungen notifiziert hat.
Geschehen in Lima in vier Urschriften, zwei in französischer und zwei in spanischer Sprache, am neunten September 1964.
Für die Regierung René Fässler | Für die Regierung Fernando Schwalb Lopez Aldana |