Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:
die Änderungen der Bundesverfassung;
der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften;
die dringlich erklärten Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt; diese Bundesgesetze müssen innerhalb eines Jahres nach Annahme durch die Bundesversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden.
Dem Volk werden zur Abstimmung unterbreitet:
die Volksinitiativen auf Totalrevision der Bundesverfassung;
…
die Volksinitiativen auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung, die von der Bundesversammlung abgelehnt worden sind;
die Frage, ob eine Totalrevision der Bundesverfassung durchzuführen ist, bei Uneinigkeit der beiden Räte.