Fedpol beauftragt für den Personenschutz im Inland die zuständigen kantonalen Polizeibehörden oder private Sicherheitsdienste.
Zum Schutz von Personen nach Artikel 6 Buchstaben c–d kann es spezialisiertes Personal der Bundesverwaltung einsetzen. Es informiert die zuständigen kantonalen Polizeibehörden über den Einsatz.
Es koordiniert die Massnahmen, wenn mehrere Stellen beauftragt werden müssen.