Fedpol führt den Sicherheitsdienst in folgenden Gebäuden:
Gebäuden, in denen sich der ständige Arbeitsplatz eines Mitglieds des Bundesrats oder der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers befindet;
Gebäuden, in denen fedpol zusammen mit anderen Organisationseinheiten des Bundes untergebracht ist, auf Antrag der anderen Inhaberinnen oder Inhaber des Hausrechts;
Gebäuden nach Artikel 16 Absatz 1, die vom Bundesrat bezeichnet wurden.
Es kann auf vertraglicher Basis und gegen Vergütung den Sicherheitsdienst in anderen Gebäuden nach Artikel 16 Absätze 1–3 übernehmen.
Es kann zur Erfüllung dieser Aufgabe private Sicherheitsdienste beiziehen.