Art. 7–9 – Aufgabenteilung
Art. 7–913
- 13 Aufgehoben durch Anhang Ziff. II 1 des Nachrichtendienstgesetzes vom 25. Sept. 2015, mit Wirkung seit 1. Sept. 2017 (AS 2017 4095; BBl 2014 2105).
- Gliederungspfad
- 2. Abschnitt: Aufgabenteilung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2024
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Art. 7–9 Aufgehoben durch Anhang Ziff. II 1 des Nachrichtendienstgesetzes vom 25. Sept. 2015, mit Wirkung seit 1. Sept. 2017 (AS 2017 4095; BBl 2014 2105). Aufgehoben durch Anhang Ziff. II 1 des Nachrichtendienstgesetzes vom 25. Sept. 2015, mit Wirkung seit 1. Sept. 2017 (AS 2017 4095; BBl 2014 2105
- SR-Nummer
- SR 120
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 21.03.1997
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht