Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 62 Inhalt 1 Der Inhalt des Restdatenspeichers richtet sich nach Artikel 57 Absatz 1 NDG. 2 Der Katalog der Personendaten ist in Anhang 1 aufgeführt. 12. Abschnitt: Besondere Bestimmungen über den Restdatenspeicher