Art. 71 – Aufhebung anderer Erlasse
Art. 71
Aufhebung anderer Erlasse
- 21 [AS 20143231]
- 22 [AS 20152685]
- Gliederungspfad
- 14. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2024
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Art. 71 Aufhebung anderer Erlasse Die folgenden Erlasse werden aufgehoben: 1. Verordnung vom 8. Oktober 2014 [AS 2014 3231] über die Informationssysteme des Nachrichtendienstes des Bundes; [AS 2014 3231] 2. Verordnung des VBS vom 27. Juli 2015 [AS 2015 2685] über die Datenfelder und die Zugriffsrech
- SR-Nummer
- SR 121.2
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 16.08.2017
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht