Das kantonale Dienstaufsichtsorgan übt seine Aufgaben nach den Kriterien der Rechtmässigkeit, der Wirksamkeit und der Zweckmässigkeit aus.
Es prüft insbesondere, wie das kantonale Vollzugsorgan selbstständig oder aufgrund eines Auftrags des NDB Informationen beschafft, bearbeitet und weitergibt.
Es überprüft die Bearbeitung von Personendaten durch das kantonale Vollzugsorgan. Es kontrolliert insbesondere, ob die Daten in Übereinstimmung mit Artikel 46 Absätze 1 und 2 NDG bearbeitet werden und ob die Anforderungen des Datenschutzes, insbesondere zu Persönlichkeitsschutz und Datensicherheit, eingehalten werden.
Es überprüft die Zusammenarbeit des kantonalen Vollzugsorgans mit den kantonalen Polizeistellen.
Es informiert seine vorgesetzte Stelle jährlich oder nach Bedarf über seine Tätigkeit.