Die dezentral anfallenden Kosten für die Informationssicherheit sind Teil der Projekt- und Betriebskosten.
Die Verwaltungseinheiten nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c stellen sicher, dass diese Kosten bei der Planung hinreichend berücksichtigt und ausgewiesen werden.
Für die Ausstellung und Zustellung von Sicherheitsbescheinigungen nach Artikel 30 VPSP21 für Personen, die keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit des Bundes erfüllen, erhebt die Fachstelle des Bundes für Informationssicherheit eine Gebühr von 100 Franken.