(Art. 56 ISG)
Die Fachstelle BS erhebt sämtliche sicherheitsrelevanten Daten, die für die Beurteilung der Eignung des Betriebs notwendig sind, insbesondere:
Daten über die Eigentumsverhältnisse sowie geplante Änderungen wie Fusionen, Beteiligungen oder Übernahmen;
Daten über die Zusammensetzung der Unternehmensführung;
Daten über Interessenbindungen von Mitgliedern der Unternehmensführung;
Daten über die Solvenz sowie allfällige Pfändungs- und Konkursverfahren;
Daten über die Bezahlung von Steuern und Sozialabgaben;
Referenzen aus früheren Beschaffungsverfahren;
Daten über Beziehungen des Betriebs zu ausländischen Staaten oder Organisationen und sonstige Abhängigkeiten.
Daten, die der Nachrichtendienst des Bundes in Erfüllung seiner Aufgabe nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a des Nachrichtendienstgesetzes vom 25. September 20158 erhoben hat, bezieht sie beim Nachrichtendienst des Bundes.