Dieses Gesetz soll:
die sichere Bearbeitung der Informationen, für die der Bund zuständig ist, sowie den sicheren Einsatz der Informatikmittel des Bundes gewährleisten;
die Widerstandsfähigkeit der Schweiz gegenüber Cyberbedrohungen erhöhen.4
Dadurch sollen die folgenden öffentlichen Interessen geschützt werden:
die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Behörden und Organisationen des Bundes;
die innere und äussere Sicherheit der Schweiz;
die aussenpolitischen Interessen der Schweiz;
die wirtschafts-, finanz- und währungspolitischen Interessen der Schweiz;
die Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen der Behörden und Organisationen des Bundes zum Schutz von Informationen.