Die Identitätsverwaltungs-Systeme können mit den angeschlossenen Informationssystemen, mit Personal- und Benutzerverzeichnissen und mit anderen Identitätsverwaltungs-Systemen von verpflichteten Behörden Daten austauschen und abgleichen.
Der Austausch und Abgleich ist auf die Daten zu begrenzen, die im jeweiligen System bearbeitet werden dürfen.