Art. 78 – Datenschutz und Informationsaustausch
Art. 7879
- 79 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 29. Sept. 2023 (Einführung einer Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen), mit Wirkung seit 1. April 2025 (AS 2024 257; 2025 173; BBl 2023 84).
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.10.2025
Verfügbare Sprachversionen
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 78 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 29. Sept. 2023 (Einführung einer Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen), mit Wirkung seit 1. April 2025 (AS 2024 257; 2025 173; BBl 2023 84). Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 29. Sept. 2023 (Einführung einer Meldepflicht für Cyber
- SR-Nummer
- SR 128
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 18.12.2020
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht