Der Kantonsrat behandelt grundlegende Planungsvorlagen.
§ 46 – Planung
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§ 46
Planung
- Gliederungspfad
- V. Kantonale Behörden 2. Kantonsrat b. Aufgaben
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 03.03.2016
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Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Dokumenttext1
Artikel88
1I. Allgemeines
§ 1 – Kanton Luzern§ 1 Kanton Luzern 1 Der Kanton Luzern ist ein freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat. 2 Er ist ein Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
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§ 2 – Grundsätze staatlichen Handelns§ 2 Grundsätze staatlichen Handelns 1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. 2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. 3 Staatliche Organe und Private han…
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§ 3 – Individuelle Verantwortung§ 3 Individuelle Verantwortung 1 Jede Person hat die Pflichten zu erfüllen, die ihr durch die Rechtsordnung auferlegt werden. 2 Sie trägt Verantwortung für sich selbst und Mitverantwortung für die Gemeinschaft und die E…
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§ 4 – Solidarität und Subsidiarität§ 4 Solidarität und Subsidiarität 1 Kanton und Gemeinden beachten den Grundsatz der Solidarität. Sie setzen sich für den Ausgleich in der Gesellschaft und zwischen den Kantonsteilen ein. Wer Ausgleichsleistungen in Ansp…
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§ 5 – Zusammenarbeit mit Bund und Kantonen§ 5 Zusammenarbeit mit Bund und Kantonen 1 Der Kanton wirkt an der Gestaltung des Bundes mit und unterstützt ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben. 2 Er wahrt seine Interessen beim Bund. 3 Er nimmt seinen Gestaltungsspi…
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§ 6 – Gliederung des Kantons§ 6 Gliederung des Kantons 1 Das Kantonsgebiet gliedert sich in Gemeinden. 2 Es wird in Wahlkreise aufgeteilt. 3 Zur dezentralen Erfüllung von Gerichts- und Verwaltungsaufgaben werden weitere Einteilungen gebildet.
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1II. Grundrechte
§ 10 – Gewährleistung der Grundrechte§ 10 Gewährleistung der Grundrechte 1 Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen. 2 Die Grundrechte sind nach Massgabe der BundesverfassungSR 101 gewährleistet. SR 101
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1III. Aufgaben von Kanton und Gemeinden
§ 11 – Aufgaben§ 11 Aufgaben Kanton und Gemeinden nehmen die Aufgaben wahr, die ihnen durch die Gesetzgebung übertragen sind, namentlich in den Bereichen a. öffentliche Sicherheit und Ordnung, b. wirtschaftliche Entwicklung, c. Bildun…
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§ 12 – Grundsätze§ 12 Grundsätze 1 Kanton und Gemeinden beachten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, dass Würde, Rechte und Freiheiten der Menschen geschützt werden und dass die öffentliche Ordnung gewahrt bleibt. 2 Sie achten darauf, das…
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§ 13 – Erfüllung der Aufgaben§ 13 Erfüllung der Aufgaben 1 Kanton und Gemeinden erfüllen ihre Aufgaben bevölkerungsnah, wirksam und kostenbewusst. 2 Der Kanton erfüllt seine Aufgaben dezentral, wenn sie sich dafür eignen und der wirtschaftliche Ein…
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§ 14 – Übertragung von Aufgaben§ 14 Übertragung von Aufgaben 1 Kanton und Gemeinden können die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Gesetzgebung Personen und Organisationen des öffentlichen oder des privaten Rechts übertragen. 2 Sie können Organisati…
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§ 15 – Überprüfung der Aufgaben§ 15 Überprüfung der Aufgaben Die Aufgaben sind regelmässig daraufhin zu überprüfen, ob sie notwendig und finanziell tragbar sind und ob sie wirksam, wirtschaftlich und vom geeigneten Leistungserbringer erfüllt werden.
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1IV. Politische Rechte und Bürgerrecht
21. Politische Rechte
3a. Stimmrecht
§ 16 – Stimmberechtigung§ 16 Stimmberechtigung Das Stimmrecht steht allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die im Kanton Luzern politischen Wohnsitz haben und in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
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§ 17 – Inhalt des Stimmrechts§ 17 Inhalt des Stimmrechts Das Stimmrecht umfasst das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, Initiativen und Referenden zu unterzeichnen und, unter Vorbehalt besonderer Wählbarkeitsvoraussetzungen, gewählt zu…
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3b. Wahlen
§ 18 – Volkswahlen§ 18 Volkswahlen Die Stimmberechtigten wählen a. den Kantonsrat, b. den Regierungsrat, c. die Luzerner Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates, d. den Gemeinderat, e. die Mitglieder des Gemeindeparlamentes, sof…
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§ 19 – Wahlverfahren und Wahlkreise§ 19 Wahlverfahren und Wahlkreise 1 Der Kantonsrat wird nach dem Proporzverfahren gewählt. 2 Das Gesetz bestimmt mindestens fünf Wahlkreise. Eine angemessene Vertretung der Kantonsteile ist zu gewährleisten. 3 Die Sitze…
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3c. Initiativen
§ 20 – Verfassungsinitiative§ 20 Verfassungsinitiative 5000 Stimmberechtigte können die Einleitung des Verfahrens zur Totalrevision oder die Änderung einzelner Teile der Kantonsverfassung verlangen.
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§ 21 – Gesetzesinitiative§ 21 Gesetzesinitiative 4000 Stimmberechtigte können den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Gesetzes verlangen.
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§ 22 – Verfahrensbestimmungen§ 22 Verfahrensbestimmungen 1 Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beträgt ein Jahr seit der amtlichen Veröffentlichung des Begehrens. 2 Der Kantonsrat beschliesst die Annahme oder die Ablehnung der Initiative.…
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3d. Referenden
§ 23 – Obligatorisches Referendum§ 23 Obligatorisches Referendum Den Stimmberechtigten sind zur Abstimmung vorzulegen: a. der Beschluss über die Einleitung der Totalrevision der Kantonsverfassung und Änderungen der Kantonsverfassung, b. Gesetze und Bes…
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§ 24 – Fakultatives Referendum§ 24 Fakultatives Referendum Den Stimmberechtigten sind auf Verlangen zur Abstimmung vorzulegen: a. Gesetze, b. Beschlüsse des Kantonsrates, mit denen freibestimmbare Ausgaben für Vorhaben im Gesamtbetrag von 3 bis 25 M…
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§ 25 – Verfahrensbestimmungen zum fakultativen Referendum§ 25 Verfahrensbestimmungen zum fakultativen Referendum 1 3000 Stimmberechtigte oder ein Viertel der Gemeinden können eine Volksabstimmung verlangen. 2 Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beträgt 60 Tage seit d…
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3e. Mitwirkung
§ 26 – Parteien§ 26 Parteien 1 Die politischen Parteien wirken bei der Meinungs- und Willensbildung mit. 2 Kanton und Gemeinden können sie in dieser Aufgabe unterstützen.
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§ 27 – Vernehmlassungen§ 27 Vernehmlassungen 1 Jede Person hat das Recht, im Rahmen von Vernehmlassungen zu kantonalen Verfassungs- und Gesetzesentwürfen sowie zu weiteren kantonalen Vorhaben von allgemeiner Tragweite Stellung zu nehmen. 2 Di…
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22. Bürgerrecht
§ 28§ 28 1 Wer das Bürgerrecht einer Luzerner Gemeinde besitzt, ist Bürger oder Bürgerin des Kantons. 2 Das Gesetz regelt die Einbürgerung.
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1V. Kantonale Behörden
21. Gemeinsame Bestimmungen
§ 29 – Grundsätze§ 29 Grundsätze 1 Der Kantonsrat, der Regierungsrat und das Kantonsgericht nehmen die Aufgaben wahr, die ihnen Verfassung und Gesetz zuweisen. 2 Keine Behörde übt ihre Macht unbegrenzt und unkontrolliert aus. 3 Die Behö…
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§ 30 – Wählbarkeit§ 30 Wählbarkeit 1 In den Kantonsrat, in den Regierungsrat und in die Gerichte ist wählbar, wer in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist. 2 Das Gesetz kann für die Mitglieder der Gerichte weitere Wählbarkeitsvo…
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§ 31 – Amtsdauer§ 31 Amtsdauer 1 Die Mitglieder des Kantonsrates, des Regierungsrates und der Gerichte werden für vier Jahre gewählt. 2 Die Wahlen des Kantonsrates und des Regierungsrates finden gleichzeitig statt.
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§ 32 – Eid und Gelübde§ 32 Eid und Gelübde 1 Jedes Mitglied des Kantonsrates, des Regierungsrates und der Gerichte legt vor Amtsantritt den Eid oder das Gelübde ab. 2 Wer den Eid oder das Gelübde nicht ablegt, verzichtet auf das Amt.
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§ 33 – Unvereinbarkeiten§ 33 Unvereinbarkeiten 1 Die Mitglieder des Kantonsrates, des Regierungsrates und des Kantonsgerichtes können nur einer dieser Behörden angehören. 2 Das Gesetz bestimmt, welche weiteren Funktionen in der Kantonsverwaltu…
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§ 34 – Immunität§ 34 Immunität Wer von seinem Rederecht im Kantonsrat und in dessen Kommissionen Gebrauch macht, kann für seine Äusserungen rechtlich nicht verantwortlich gemacht werden.
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§ 35 – Information§ 35 Information Die Behörden informieren die Öffentlichkeit rechtzeitig über ihre Ziele und Tätigkeiten.
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22. Kantonsrat
3a. Organisation
§ 36 – Stellung und Zusammensetzung§ 36 Stellung und Zusammensetzung 1 Der Kantonsrat ist die gesetzgebende Behörde des Kantons und führt die Oberaufsicht. 2 Er besteht aus 120 Mitgliedern.
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§ 37 – Amtsantritt§ 37 Amtsantritt Nach der Neuwahl treten die Mitglieder des Kantonsrates vor Ende Juni zur konstituierenden Sitzung zusammen.
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§ 38 – Sitzungen§ 38 Sitzungen 1 Der Kantonsrat versammelt sich regelmässig zu Sitzungen. 2 Ein Viertel seiner Mitglieder können eine ausserordentliche Sitzung verlangen. 3 Die Sitzungen des Kantonsrates sind öffentlich. Aus wichtigen…
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§ 39 – Beschlussfassung§ 39 Beschlussfassung 1 Der Kantonsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. 2 Verfassungsänderungen und Gesetze sind zweimal zu beraten. 3 Im Kantonsrat entscheidet die Mehrheit der gült…
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§ 40 – Unabhängigkeit der Mitglieder§ 40 Unabhängigkeit der Mitglieder 1 Die Mitglieder des Kantonsrates beraten und stimmen ohne Weisungen. 2 Sie legen ihre Interessenbindungen offen.
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§ 41 – Kommissionen§ 41 Kommissionen 1 Der Kantonsrat bildet aus seiner Mitte Kommissionen. 2 Die Kommissionen beraten die Geschäfte vor, treffen Abklärungen, erstatten dem Kantonsrat Bericht und stellen Antrag. Zur Erfüllung ihrer Aufgab…
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§ 42 – Fraktionen§ 42 Fraktionen 1 Die Mitglieder des Kantonsrates können sich zu Fraktionen zusammenschliessen. 2 Fraktionen bestehen aus mindestens fünf Kantonsratsmitgliedern.
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§ 43 – Verhältnis zum Regierungsrat§ 43 Verhältnis zum Regierungsrat 1 Der Kantonsrat kann vom Regierungsrat die Vorbereitung von Geschäften verlangen, deren Behandlung in seiner Zuständigkeit liegt. 2 Arbeitet der Kantonsrat ein Geschäft selbst aus, leg…
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3b. Aufgaben
§ 44 – Wahlen§ 44 Wahlen 1 Der Kantonsrat wählt a. aus seiner Mitte einen Präsidenten oder eine Präsidentin und einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin für ein Jahr, b. seine Kommissionen, c. den Regierungspräsidenten oder d…
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§ 45 – Rechtsetzung§ 45 Rechtsetzung 1 Der Kantonsrat erlässt die wichtigen Rechtssätze in der Form des Gesetzes. 2 Zu den wichtigen Rechtssätzen gehören insbesondere die Bestimmungen, für welche die Kantonsverfassung ausdrücklich ein Ges…
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§ 46 – Planung§ 46 Planung Der Kantonsrat behandelt grundlegende Planungsvorlagen.
Aktueller Artikel
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§ 47 – Finanzgeschäfte§ 47 Finanzgeschäfte Der Kantonsrat beschliesst über a. die jährliche Festsetzung des Voranschlags und des Steuerfusses, b. die Ausgaben, welche die Befugnisse des Regierungsrates übersteigen, c. die Genehmigung der Jah…
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§ 48 – Verträge§ 48 Verträge 1 Der Kantonsrat genehmigt interkantonale Verträge und Verträge mit rechtsetzendem Inhalt, soweit nicht der Regierungsrat allein für den Abschluss zuständig ist. 2 Der Regierungsrat konsultiert die Kommiss…
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§ 49 – Weitere Geschäfte§ 49 Weitere Geschäfte Der Kantonsrat a. übt die Rechte auf Einreichung des fakultativen Referendums und der Kantonsinitiative beim Bund aus, b. entscheidet Zuständigkeitskonflikte zwischen dem Kantonsrat, dem Regierung…
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§ 50 – Oberaufsicht§ 50 Oberaufsicht 1 Der Kantonsrat hat die Oberaufsicht über den Regierungsrat, die Verwaltung und andere Träger öffentlicher Aufgaben sowie über die Geschäftsführung des Kantonsgerichtes. 2 Er behandelt namentlich die…
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23. Regierungsrat
3a. Organisation
§ 51 – Stellung und Zusammensetzung§ 51 Stellung und Zusammensetzung 1 Der Regierungsrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons. 2 Er besteht aus fünf Mitgliedern. 3 Der Regierungspräsident oder die Regierungspräsidentin hat den Vo…
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§ 52 – Amtsantritt§ 52 Amtsantritt Nach der Gesamterneuerungswahl treten die Mitglieder des Regierungsrates ihr Amt am 1. Juli an.
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§ 53 – Kollegialprinzip§ 53 Kollegialprinzip Der Regierungsrat fasst und vertritt seine Beschlüsse als Kollegialbehörde.
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§ 54 – Verhältnis zum Kantonsrat§ 54 Verhältnis zum Kantonsrat 1 Der Regierungsrat bereitet die Geschäfte des Kantonsrates vor, sofern dieser sie nicht selbständig ausarbeitet. 2 Die Mitglieder des Regierungsrates nehmen beratend an den Sitzungen des…
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3b. Aufgaben
§ 55 – Regierungstätigkeit§ 55 Regierungstätigkeit Der Regierungsrat a. plant und koordiniert die Ziele und Mittel für die Erfüllung der kantonalen Aufgaben, b. vertritt den Kanton nach innen und aussen, c. pflegt die Beziehungen mit den Behörde…
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§ 56 – Rechtsetzung§ 56 Rechtsetzung 1 Der Regierungsrat erlässt Vollzugsverordnungen und, soweit ihn das Gesetz dazu ermächtigt, weitere Verordnungen. 2 Er kann in Fällen zeitlicher Dringlichkeit Verordnungen zur Einführung übergeordnete…
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§ 57 – Führung der Verwaltung§ 57 Führung der Verwaltung 1 Der Regierungsrat führt die kantonale Verwaltung und bestimmt ihre Aufgaben. 2 Die Mitglieder des Regierungsrates stehen je einem Departement vor.
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§ 58 – Finanzgeschäfte§ 58 Finanzgeschäfte 1 Der Regierungsrat entwirft den Voranschlag und erstellt die Jahresrechnung sowie weitere Rechnungen. 2 Er beschliesst über a. einmalige freibestimmbare Ausgaben bis zu dem im Gesetz festgelegten B…
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§ 59 – Verträge§ 59 Verträge 1 Der Regierungsrat führt die Verhandlungen bei interkantonalen und anderen Verträgen. 2 Er schliesst Verträge unter Vorbehalt des Genehmigungsrechtes des Kantonsrates ab. 3 Er ist allein für den Abschluss…
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§ 60 – Weitere Geschäfte§ 60 Weitere Geschäfte Der Regierungsrat a. sorgt für die Umsetzung der Gesetzgebung und der Beschlüsse des Kantonsrates sowie für die Umsetzung und Durchsetzung der rechtskräftigen Urteile, b. entscheidet über Beschwer…
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24. Gerichte
§ 61 – Grundsätze§ 61 Grundsätze 1 Der Kanton gewährleistet eine unabhängige, unparteiische und verlässliche Rechtsprechung. 2 Wo es die Art der Rechtssache zulässt, soll Vermittlung angeboten und Verständigung angestrebt werden.
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§ 62 – Aufgabe und Organisation§ 62 Aufgabe und Organisation 1 Die Gerichte entscheiden über Rechtsstreitigkeiten in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen. 2 Das Gesetz regelt Organisation, Zuständigkeit und Verfahren und bezeichnet die weiteren Justi…
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§ 63 – Kantonsgericht§ 63 Kantonsgericht 1 Das Kantonsgericht ist die oberste richterliche Behörde des Kantons. 2 Es urteilt in Abteilungen, denen Sachgebiete zugewiesen sind. 3 Das Gesetz bestimmt die Wahl- und die Rechtsetzungsbefugnisse.
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§ 64 – Erstinstanzliche Gerichtsbarkeit§ 64 Erstinstanzliche Gerichtsbarkeit 1 Das Gesetz sieht erstinstanzliche Gerichte für Zivil- und Strafsachen vor und bezeichnet die erstinstanzlichen richterlichen Behörden für Verwaltungssachen. 2 Es regelt die richte…
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§ 65 – Gerichtsverwaltung§ 65 Gerichtsverwaltung 1 Das Kantonsgericht leitet die Gerichtsverwaltung. 2 Es stellt dem Kantonsrat und dem Regierungsrat Anträge und vertritt alle ihm unterstellten Justizbehörden. 3 Es erstattet dem Kantonsrat Beri…
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§ 66 – Aufsicht§ 66 Aufsicht 1 Das Kantonsgericht übt die Aufsicht über die übrigen Gerichte und die anderen ihm unterstellten Justizbehörden aus. 2 Durch Gesetz können weitere Aufsichtsorgane eingesetzt werden.
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25. Ombudsstelle
§ 67§ 67 Durch Gesetz kann eine Ombudsstelle geschaffen werden. Sie vermittelt in Konflikten zwischen Privaten und Behörden.
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1VI. Gemeinden
§ 68 – Stellung§ 68 Stellung 1 Die Gemeinden sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften und haben im Rahmen des kantonalen Rechts Rechtsetzungs- und Entscheidungsbefugnisse. 2 Die Autonomie der Gemeinden ist gewährleistet. Die G…
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§ 69 – Aufgaben§ 69 Aufgaben Die Gemeinden erfüllen ihre eigenen und die ihnen vom Kanton übertragenen Aufgaben.
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§ 70 – Organisation§ 70 Organisation 1 Die Gemeinden geben sich eine demokratische Organisation und legen deren Grundzüge in einer Gemeindeordnung fest. 2 Organe der Gemeinden sind insbesondere die Stimmberechtigten und der Gemeinderat. D…
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§ 71 – Zusammenarbeit der Gemeinden§ 71 Zusammenarbeit der Gemeinden 1 Die Gemeinden können zusammenarbeiten. Die Mitwirkungsrechte der Stimmberechtigten sind zu wahren. 2 Das Gesetz kann Gemeinden zur Zusammenarbeit verpflichten, wenn eine Aufgabe nur s…
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§ 72 – Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden§ 72 Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden 1 Kanton und Gemeinden arbeiten partnerschaftlich zusammen. 2 Der Kanton fördert die Gemeinden mit dem Ziel, ihre Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit zu steigern.…
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§ 73 – Aufsicht§ 73 Aufsicht 1 Die Gemeinden sorgen bei der Aufgabenerfüllung und der Festlegung ihrer Organisation für eine wirksame Kontrolle und Steuerung. 2 Der Kanton bezeichnet die Behörden, welche die Gemeinden unter Respektier…
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§ 74 – Veränderungen in Bestand und Gebiet der Gemeinden§ 74 Veränderungen in Bestand und Gebiet der Gemeinden 1 Über Veränderungen im Bestand und im Gebiet von Gemeinden beschliessen deren Stimmberechtigte. 2 Vereinigungen und Aufteilungen von Gemeinden bedürfen der Genehmi…
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§ 75 – Korporationen§ 75 Korporationen Korporationen sind öffentlich-rechtliche Körperschaften nach kantonalem Recht. Das Gesetz regelt das Nähere.
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1VII. Finanzordnung
§ 76 – Finanzhaushalt§ 76 Finanzhaushalt 1 Kanton und Gemeinden verwenden die öffentlichen Mittel wirtschaftlich und wirksam. 2 Das Gesetz stellt sicher, dass die Finanzhaushalte von Kanton und Gemeinden ausgeglichen sind und allfällige Feh…
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§ 77 – Beschaffung von Mitteln§ 77 Beschaffung von Mitteln Kanton und Gemeinden beschaffen ihre Mittel insbesondere a. durch Erhebung von Steuern und anderen Abgaben, b. aus Leistungen des Bundes und Dritter, c. aus Anlagen und ihren Erträgen, d. du…
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§ 78 – Finanzausgleich§ 78 Finanzausgleich 1 Der Kanton sorgt für einen angemessenen Ausgleich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden. 2 Er stärkt ihre finanzielle Autonomie, insbesondere indem er ihnen ausreichende Finanzierungsq…
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1VIII. Religionsgemeinschaften
§ 79 – Öffentlich-rechtliche Anerkennung§ 79 Öffentlich-rechtliche Anerkennung 1 Die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und die christkatholische Landeskirche sind anerkannte Körperschaften des öffentlichen Rechts. 2 Der Kantonsrat kann weitere…
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§ 80 – Organisation und Finanzierung§ 80 Organisation und Finanzierung 1 Die öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind autonom. Sie regeln das Stimm- und Wahlrecht ihrer Mitglieder und die Grundzüge ihrer Organisation in einem Erlass, der ihren Stimmbere…
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1IX. Änderung der Kantonsverfassung
§ 81 – Grundsatz§ 81 Grundsatz Die Kantonsverfassung kann jederzeit ganz oder teilweise geändert werden.
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§ 82 – Teilrevision§ 82 Teilrevision Mit einer Teilrevision können einzelne Verfassungsbestimmungen oder mehrere sachlich zusammenhängende Verfassungsbestimmungen geändert werden.
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1X. Schlussbestimmungen
§ 83 – Aufhebung der Staatsverfassung§ 83 Aufhebung der Staatsverfassung Die Staatsverfassung des Kantons Luzern vom 29. Januar 1875 G VI 79 und Z I 41 (SRL Nr. 1). Auf diesen Erlass wird im Folgenden nicht mehr hingewiesen. wird aufgehoben. G VI 79 und Z…
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§ 84 – Beschränkte Weitergeltung bisherigen Rechts§ 84 Beschränkte Weitergeltung bisherigen Rechts 1 Erlasse, die von einer Behörde beschlossen wurden, die nicht mehr zuständig ist, oder die in einem Verfahren beschlossen wurden, das nicht mehr gleich geregelt ist, ble…
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§ 85 – Neuwahlen§ 85 Neuwahlen 1 Die nächsten Neuwahlen der Gemeinderäte und der Gemeindeparlamente sowie der Amtsgerichte finden im Jahr 2008 statt. 2 Die nächsten Neuwahlen des Kantonsrates, des Regierungsrates und der Luzerner Mitgl…
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§ 86 – Referendum der Gemeinden§ 86 Referendum der Gemeinden Die Stimmberechtigten oder, wenn ein solches besteht, das Gemeindeparlament sind zuständig, für die Gemeinde das Referendum zu ergreifen, sofern in der Gemeindeordnung kein anderes Organ be…
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§ 87 – Formelle Anpassung von Teilrevisionen§ 87 Formelle Anpassung von Teilrevisionen Änderungen der Staatsverfassung von 1875 nach Verabschiedung dieser Verfassung durch den Grossen Rat werden formal an diese Verfassung angepasst. Die entsprechenden Beschlüsse…
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SachregisterDie Zahlen verweisen auf die Paragraphen und Paragraphenteile der Verfassung Abgaben 45, 77 Abstimmung s. Volksabstimmung Amnestie 49 Amt – Amtsdauer Gerichte 31 – Amtsdauer Regierungsrat 31 – Amtsdauer Kantonsrat 31 –…Direktlink
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
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§ 46 Planung Der Kantonsrat behandelt grundlegende Planungsvorlagen. V. Kantonale Behörden / 2. Kantonsrat / b. Aufgaben
- SR-Nummer
- SR 131.213
- Dokumentart
- Kantonsverfassung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 17.06.2007
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht