Verfassung des Kantons Nidwalden, vom 10. Oktober 1965
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
131.216.2
Verfassung des Kantons Nidwalden 1
Vom 10. Oktober 1965 (Stand am 1. Januar 2026)2
Im Namen Gottes des Allmächtigen!
Das Volk von Nidwalden,
in der Absicht, Freiheit und Recht zu schützen, die Wohlfahrt aller zu fördern und Nidwalden als Stand der Eidgenossenschaft zu stärken,
hat die nachstehende Verfassung angenommen.
- 1 Angenommen in der Volksabstimmung vom 2. Mai 2010, in Kraft seit 2. Mai 2010. Gewährleistungsbeschluss vom 2. März 2011 (BBl 2011 2927 Art. 1 Ziff. 1, 2010 7945).
- 2 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleistungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen.
- SR-Nummer
- SR 131.216.2
- Dokumentart
- Kantonsverfassung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
- Dokumentdatum
- 10.10.1965
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Landesrecht
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- SR-Nummer
- SR 131.216.2
- Dokumentart
- Kantonsverfassung
- Sprache
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- Dokumentdatum
- 10.10.1965
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht