Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 40 Aufsicht 1 Das EDA und das EJPD beaufsichtigen den Vollzug der Visumbestimmungen. 2 Das EJPD beaufsichtigt den Vollzug der übrigen Einreisebestimmungen. 7. Abschnitt: Zuständige Behörden