Diese Verordnung:
legt die Grundsätze für die Förderung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern fest;
regelt die Aufgaben des Bundes, der Kantone und der Gemeinden im Bereich der Integrationsförderung und ihre Zusammenarbeit;
legt den Beitrag der Ausländerinnen und Ausländer zur Integration fest;
regelt das Verfahren und die Voraussetzungen für die Ausrichtung finanzieller Beiträge des Bundes zur Förderung der Integration; und
regelt die Aufgaben und die Organisation der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM).