Die EKM kann Mittlerfunktionen zwischen den im Bereich der Migration und Integration tätigen Organisationen und den Bundesbehörden übernehmen.
Art. 25 – Vermittlung
Art. 25
Vermittlung
- Gliederungspfad
- 5. Abschnitt: Eidgenössische Migrationskommission
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.12.2025
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Art. 25 Vermittlung Die EKM kann Mittlerfunktionen zwischen den im Bereich der Migration und Integration tätigen Organisationen und den Bundesbehörden übernehmen. 5. Abschnitt: Eidgenössische Migrationskommission
- SR-Nummer
- SR 142.205
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 15.08.2018
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht