(Art. 100b Abs. 1 AIG)
Die EKM besteht aus 30 Mitgliedern, wobei eine angemessene Vertretung von Ausländerinnen und Ausländern berücksichtigt wird.
Das Präsidium ist aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten sowie zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten zusammengesetzt. Die Präsidentin oder der Präsident wird durch den Bundesrat bezeichnet.
Die EKM ist administrativ dem SEM zugeordnet.
Im Übrigen organisiert sich die EKM selbst.