Lassen mehrere Mitglieder einer Familie, die von der gleichen Verfügung über die Weg- oder Ausweisung oder die Landesverweisung betroffen sind, die Ausreisefrist unbenutzt verstreichen, so kann die Verfügung zeitlich gestaffelt vollzogen werden.
Eine Staffelung nach Absatz 1 setzt voraus, dass sie für alle betroffenen Familienmitglieder zumutbar ist und die Weg- oder Ausweisung oder die Landesverweisung in absehbarer Zeit vollzogen werden kann.127
Die Absätze 1 und 2 gelten für die eingetragenen Partnerschaften sinngemäss.