Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 95l 1 Für das Rechtsmittelverfahren gelten die allgemeinen Bestimmungen über die Bundesrechtspflege. 2 Zur Beschwerde berechtigt sind auch die betroffenen Kantone und Gemeinden. 6a. Kapitel: Plangenehmigung bei Bauten und Anlagen des Bundes / 4. Abschnitt: Rechtsmittelverfahren