(Art. 99a Abs. 3, 99b, 99c und 99d Abs. 1 AsylG)
MIDES dient der Bearbeitung von Personendaten von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen.
Im Anhang 5 werden die in MIDES enthaltenen Daten abschliessend aufgeführt und der Umfang des Zugriffs sowie die Berechtigung zur Datenbearbeitung festgelegt.
Das SEM legt in einem Bearbeitungsreglement insbesondere die organisatorischen und technischen Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten der Daten fest und regelt die automatische Protokollierung der Datenbearbeitung und die Datensicherheit.