(Art. 95c AsylG)
Das Gesuch enthält insbesondere folgende Angaben und Unterlagen:
Namen und Adressen der Grundeigentümer, der Bauherrschaft und des Projektverfassers;
detaillierter Projektbeschrieb mit Begründung des Bedürfnisses und der Standortgebundenheit und mit Angaben zur Konstruktionsart und zu den wichtigsten Baustoffen;
Kartenausschnitt im Massstab 1:25 000 mit Projektstandort und -koordinaten;
Situationsplan, der den Ist- und Soll-Zustand darstellt und die benachbarten Parzellen bezeichnet;
Nennung der betroffenen Gemeinden und Grundstücke mit Grundbuchblattnummern;
nummerierte, unterzeichnete und datierte Projektpläne;
Bericht über die Auswirkungen des Baus und seines Betriebs auf die Raumordnung und Umwelt sowie über die diesbezüglich vorgesehenen Massnahmen;
Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
Erschliessungssituation und erforderliche Zuleitungen und Anschlüsse;
Umgebungsgestaltung;
Energie-, Abwasser- und Entsorgungskonzepte;
Rodungsbegehren mit Angaben gemäss den Richtlinien nach Artikel 5 Absatz 3 der Waldverordnung vom 30. November 19925;
Festlegung im Sachplan Asyl;
Bericht über die Ergebnisse sowie die schriftlichen Anregungen eines allenfalls schon durchgeführten Mitwirkungsverfahrens (Art. 10 Abs. 2);
Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Bauten und Anlagen, insbesondere im Bereich des Brandschutzes und der Evakuationsplanung;
bei Vorhaben ausserhalb der Bauzonen: Pläne, aus denen die Abgrenzung allfälliger neuer oder beseitigter Gebäude gemäss Artikel 25a Absatz 1 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 20008 und allfälliger neuer oder beseitigter Versiegelungen gemäss Artikel 25a Absatz 2 der Raumplanungsverordnung ersichtlich ist.