Das Informationssystem enthält:
Daten zur Identität der registrierten Personen;
Gesichtsbild, Fingerabdrücke und Unterschrift (biometrische Daten);
Daten zu den spezifischen Aufgaben des SEM nach Artikel 3 Absätze 2 und 3;
…
ein Subsystem mit den Dossiers der Verfahren im Ausländer- und Asylbereich in elektronischer Form;
Audioaufzeichnungen für Sprachgutachten im Asylbereich;
den Vermerk «Medizinalfall», um die Asylsuchenden auf die Kantone zu verteilen.
die Erwähnung allfälliger Behinderungen, Prothesen oder Implantate, wenn die betreffende Person darum ersucht.