Die Datenschutzberaterin oder der Datenschutzberater des EJPD unterstützt die Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Sie oder er koordiniert mit den beteiligten Bundesämtern die Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 2.83
Die Datenschutzberaterinnen und Datenschutzberater der beteiligten Bundesämter sorgen in ihrem jeweiligen Bereich für:
die Information der Personen, die Daten bearbeiten;
die Ausbildung dieser Personen;
die erforderlichen Kontrollen;
die rasche Behebung von Mängeln;
die Meldung des Koordinationsbedarfs an die Datenschutzberaterin oder den Datenschutzberater des EJPD.