Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die dem Obligationenrecht16 unterstehen, lassen ihre Lohngleichheitsanalyse von einer unabhängigen Stelle überprüfen. Dafür können sie wählen zwischen:
Der Bundesrat legt die Kriterien für die Ausbildung der leitenden Revisorinnen und Revisoren fest.
Der Bundesrat regelt die Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse im Bund.
Die Kantone regeln die Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen in ihrem Zuständigkeitsbereich.