Die Verordnung des UVEK vom 22. Mai 200639 über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs wird aufgehoben.
Art. 21 – Aufhebung eines anderen Erlasses
Art. 21
Aufhebung eines anderen Erlasses
- 39 [AS 20062309; 20101263; 20123411; 2014559]
- Gliederungspfad
- 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.07.2024
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Art. 21 Aufhebung eines anderen Erlasses Die Verordnung des UVEK vom 22. Mai 2006 [AS 2006 2309; 2010 1263; 2012 3411; 2014 559] über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs wird aufgehoben. [AS 2006 2309; 2010 1263; 2012 3411; 2014 559] 5. Absch
- SR-Nummer
- SR 151.342
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 23.03.2016
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht