Der Bundesrat kann das Bundesarchiv im Rahmen eines Leistungsauftrages ermächtigen, in seinem Aufgabenbereich einzelne besondere Dienstleistungen, insbesondere Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten sowie Beratungen im Bereich der Informationsverwaltung an Dritte zu erbringen. Diese Dienstleistungen werden privatrechtlich vereinbart.
Solche Dienstleistungen dürfen als Nebentätigkeiten bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erbracht und nicht unter den Gestehungskosten angeboten werden.