Das Schreiben der Kantonsregierung an die Bundeskanzlei bezeichnet:
den Erlass mit dem Datum der Beschlussfassung durch die Bundesversammlung;
das Organ, welches im Namen des Kantons die Volksabstimmung verlangt;
die kantonalrechtlichen Zuständigkeitsbestimmungen zum Kantonsreferendum;
das Datum und das Ergebnis des Referendumsbeschlusses.