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Art. 28a – Änderung bisherigen Rechts
Art. 28a84
Änderung bisherigen Rechts
- 84 Ursprünglich Art. 28.
- 85 Die Änderung kann unter AS 1978 712 konsultiert werden.
- Gliederungspfad
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.07.2022
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Art. 28a Ursprünglich Art. 28. Ursprünglich Art. 28. Änderung bisherigen Rechts … Die Änderung kann unter AS 1978 712 konsultiert werden. Die Änderung kann unter AS 1978 712 konsultiert werden. 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- SR-Nummer
- SR 161.11
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 24.05.1978
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht